Checkliste Durchsuchung Steuerfahndung
Falls Sie mit einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung konfrontiert sind, sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten:
[x] Verhalten
[ ] 1. Keine Aussagen, keine Verhandlungen: Machen Sie keinerlei Aussagen! Machen Sie keine spontanen Äußerungen. Gehen Sie auch nicht auf vermeintlich verlockende Angebote der Steuerfahnder ein, nachdem z.B. ein Geständnis hilfreich wäre und möglicherweise dann auf die Durchsuchung verzichtet wird. Bedenken Sie, dass Sie es mit Profis zu tun haben, die sehr geschickte Fragensteller sind.
[ ] 2. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an! Sie haben ein Recht auf den Anruf beim Anwalt. Gespräche mit Dritten können Ihnen untersagt werden.
Die böhm anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und spezialisiert auf Steuerstrafrecht, erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 (0)30 39885386-0.
Warten Sie soweit möglich auf Ihren Anwalt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht zwar nicht, häufig sind die Steuerfahnder hier jedoch kooperationsbereit.
[ ] 3. Informationen sammeln und notieren: Aktenzeichen, Namen der Beamten und des Leiters der Durchsuchung etc. Also: zuhören, schreiben und schweigen. Damit fangen Sie am Besten bereits während der Durchsuchung an. Nach deren Abschluss notieren Sie sich nochmals alles ausführlich und in Ruhe..
[ ] 4. Keine Beweismittel vernichten. Wenn die Fahnder dies bemerken, kann es zur Untersuchungshaft kommen.
[ ] 5. Zeugen (z.B. Ehegatte, Kinder, Mitarbeiter, Kunden) sollten sich ebenfalls nicht spontan äußern und zunächst einen Anwalt konsultieren. Zu Aussagen gegenüber den Durchsuchungsbeamten sind sie nicht verpflichtet. Nur gegenüber Staatsanwalt oder Richter besteht eine Aussagepflicht.
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