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Soweit die Steuerfahndung Unterlagen, Computer oder sonstige Gegenstände mitnehmen möchte, sollten Sie auf eine Beschlagnahme bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Checkliste zur Beschlagnahmung.
Checkliste Beschlagnahme Steuerfahndung
Falls die Steuerfahndung bei Ihnen Unterlagen mitnehmen möchte, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
[x] Verhalten
[ ] 1. Keine Unterlagen freiwillig herausgeben! Immer eine Beschlagnahme herbeiführen und dieser formell widersprechen. Ein Hinweis auf die Ablagestelle der Unterlagen etc. ist zulässig und häufig auch sinnvoll.
[ ] 2. Kopien von wichtigen Unterlagen anfertigen, soweit dies der Leiter der Durchsuchung gestattet.
[ ] 3. Detailliertes Verzeichnis der beschlagnahmten Unterlagen anfertigen und aushändigen lassen. Sie haben hierauf einen Anspruch.
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