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Es gibt gute Gründe, in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten als Rechtsanwalt einen Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen:
Steuerfahnder sind Profis - Fachanwälte für Steuerrecht auch
Bei Steuerfahndern haben Sie es mit Profis zu tun. Sie sind bestens ausgebildete Experten im Steuerrecht, die außerdem vom Gesetzgeber ein sehr reichhaltiges Instrumentarium an Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen haben (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.). Ihre Verteidigung gegen die Steuerfahndung sollte ebenfalls professionell erfolgen, sowohl fachlich als auch taktisch. Der Fachanwalt für Steuerrecht stellt eine professionelle Verteidigung sicher.
Fazit: Mit dem Fachanwalt für Steuerrecht agieren Sie auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung.
Die Selbstanzeige ist tückisch!
Die Selbstanzeige ist nur auf den ersten Blick einfach und wird deshalb oft unterschätzt. Bei genauerer Betrachtung ist die Selbstanzeige eine anspruchsvolle Angelegenheit, die gute steuer(straf)rechtliche Kenntnisse voraussetzt. Es müssen u.a. Steuerarten bezeichnet, Veranlagungszeiträume identifiziert und die hinterzogenen Einkünfte in korrekter Höhe angegeben werden. Daneben muss die Selbstanzeige natürlich den richtigen Adressaten zum richtigen Zeitpunkt erreichen.
Werden bei der Abgabe einer Selbstanzeige auch nur kleine Fehler gemacht, kann dies zur Umwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Die Folge ist meist, dass eine Strafbefreiung nicht mehr möglich ist. Die verschiedenen Informationen, die die Finanzverwaltung mit der (missglückten) Selbstanzeige erhält, werden von dieser selbstverständlich ausgewertet.
Fazit: Mit einer Selbstanzeige kann sich der Betroffene schnell selbst ans Messer liefern. Der Fachanwalt für Steuerrecht verhindert dies.
Diskreter Verfahrensabschluss, ggf. ohne Strafe
Das Steuerstrafrecht ist kompliziert. Diese Tatsache kann von Vorteil sein. Sie ermöglicht eine gute Ausgangsposition für Absprachen im Ermittlungs-/Strafverfahren ("Deal"). Aufgrund der besonderen Kenntnisse im Steuerrecht kann der Fachanwalt für Steuerrecht die für den individuellen Fall relevanten steuerrechtlichen Argumente ausarbeiten. Diese können dann den "Verhandlungen" mit der Steuerfahndung bzw. Bustra oder Staatsanwaltschaft zugrunde gelegt werden. Im Ergebnis besteht die Möglichkeit, ein steuerstrafrechtliches Verfahren ohne Bestrafung und Eintrag in das polizeilichen Führungszeugnis abzuschließen.
Sollte dies nicht möglich sein, besteht eventuell zumindest die Möglichkeit, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der auf Steuerstrafrecht spezialisierte Fachanwalt für Steuerrecht kennt sämtliche Möglichkeiten. Er weiß, welche Argumente er vorbringen muss und wo die steuerrechtlichen Ansatzpunkte liegen können.
Fazit: Mit dem Fachanwalt für Steuerrecht lässt sich ggf. eine Bestrafung vermeiden.
Es geht vor allem um Steuerrecht
Bei steuerstrafrechtlichen Fällen geht es vor allem um eine steuerrechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation: Sind Sie steuerpflichtig? In welcher Höhe haben Sie Einkünfte erzielt? Welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten können Sie abziehen?
Von diesen und vielen weiteren Fragen hängt es ab, ob Sie überhaupt Steuern bezahlen müssen. Von der Frage, ob Steuern bezahlt werden müssen hängt wiederum die Frage ab, ob eine Steuerhinterziehung bzw. eine Strafbarkeit vorliegt. Gelingt der Nachweis, dass keine Steuern angefallen sind, ist das gegen Sie geführte Verfahren einzustellen. Eine Bestrafung erfolgt nicht. Gelingt zumindest der Nachweis, dass Steuern in geringerer Höhe angefallen sind, hat dies maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der zu erwartenden Strafe.
Fazit: Die steuerrechtliche Bewertung ist von entscheidender Bedeutung. Der Fachanwalt für Steuerrecht kann diese Bewertung vornehmen.
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