Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht in Berlin mit besonderer Spezialisierung im Steuerstrafrecht. Unsere Erfahrung im Steuerstrafrecht resultiert aus jahrelanger Tätigkeit, in denen wir eine Vielzahl steuerstrafrechtlicher Mandate bearbeitet haben ( Pressespiegel...). Wir arbeiten als engagiertes Team in moderner Umgebung unter Einsatz aktueller Technologien wie beispielsweise der WebAkte.
Ausgewählte Beispiele für unsere Tätigkeiten im Steuerstrafrecht:
Warum Sie im Steuerstrafrecht einen Fachanwalt für Steuerrecht brauchen
Kurz und knapp:
- Der Steuerfahnder ist ein Profi - der Fachanwalt für Steuerrecht auch
- Die Selbstanzeige ist tückisch!
- Das Strafverfahren kann ggf. diskret abgeschlossen werden, eventuell sogar ohne Strafe
Ein Fachanwalt für Steuerrecht verhilft Ihnen vor allem zur Waffengleichheit mit der Steuerfahndung! Ebenso wie die Steuerfahndung ist er speziell im Steuerrecht ausgebildet. Somit können Sie jederzeit auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung agieren.
Weitere Gründe und Einzelheiten...
Rechtsanwalt Andreas Böhm, Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Kaufmann

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Böhm. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Kaufmann und hat sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert.
Falls Sie individuelle Beratung benötigen, erhalten Sie kurzfristig einen Termin. Wir beraten bundesweit. Ihre Beratung kann entweder persönlich bei uns im Berlin oder auch telefonisch oder per Email/WebAkte erfolgen. Auf Wunsch berät Sie Rechtsanwalt Andreas Böhm auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Die Erstberatung bieten wir zu Festpreisen an.
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