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Nein. Der Anwendungsbereich einer Selbstanzeige beschränkt sich auf die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Hierunter fallen zwar sehr viele Steuerarten (z.B. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.), nicht aber alle Steuern. So gibt es z.B. für Verbrauchssteuern und für Abzugssteuern Sonderregeln (vgl. §§ 380, 381 AO).
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