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Ist eine Selbstanzeige für alle Arten von Steuern möglich?

Nein. Der Anwendungsbereich einer Selbstanzeige beschränkt sich auf die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Hierunter fallen zwar sehr viele Steuerarten (z.B. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.), nicht aber alle Steuern. So gibt es z.B. für Verbrauchssteuern und für Abzugssteuern Sonderregeln (vgl. §§ 380, 381 AO).

 
 
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Häufige Fragen zur Selbstanzeige

  • Wann ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen?
  • Ist eine Selbstanzeige für alle Arten von Steuern möglich?
  • Was sind die Vorteile einer Selbstanzeige?

Urteile

  • BGH: Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung auch bei Versuch möglich, 1 StR 332/10
  • BGH: Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, 1 StR 577/09
  • BGH: Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Steuerhinterziehung, IX ZR 189/09
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