Die Steuerfahndung kann als "Polizei" des Finanzamtes bezeichnet werden. Sie ermittelt bei Steuerdelikten, insbesondere der Steuerhinterziehung. Dabei kommt ihr eine spezielle Doppelfunktion zu: einerseits ist sie Teil der Finanzverwaltung, andererseits ist sie Strafverfolgungsbehörde.
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