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Wann wird man mit einer Selbstanzeige straffrei? |
Die Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige tritt ein, wenn dem Finanzamt die Steuerhinterziehung nachvollziehbar offenbart und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer kurzen Frist nachentrichtet wird. Einzelheiten hierzu sind in § 371 Abs. der Abgabenordnung (AO) geregelt:
"Wer in den Fällen des § 370 unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei."
Es ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt diejenigen Materialien vollständig liefert, die das Finanzamt zur Ermittlung bzw. Überprüfung des angezeigten Sachverhalts benötigt. Außerdem darf die Tat noch nicht entdeckt oder bekannt sein.
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