Reaktion des Finanzamts auf eine Selbstanzeige

Geht beim Finanzamt eine Selbstanzeige ein, wird gegen den Anzeigenden ein Strafverfahren eingeleitet. Dies wird ihm anschließend mitgeteilt.

Das Strafverfahren dient dazu, die Voraussetzungen einer Selbstanzeige zu prüfen. Gelangt das Finanzamt zum Ergebnis, dass die Selbstanzeige wirksam ist, da der Anzeigende alle erforderlichen Punkte beachtet hat, stellt es das Verfahren ein. Der Anzeigende erhält eine entsprechende Mitteilung. Eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung entfällt. Der Anzeigende kann auch später nicht mehr wegen der Tat bestraft werden.

Falls eine oder mehrere Voraussetzungen der Selbstanzeige nicht vorliegen, führt das Finanzamt das Ermittlungsverfahren weiter. Es prüft den zugrundeliegenden Sachverhalt. kommt es dabei zu der Erkenntnis, dass eine Steuerstraftat vorliegt, wird es auf eine Bestrafung des Anzeigenden hinwirken. Dies ist gilt auch vor dem Hintergrund, dass das Finanzamt oftmals erst durch die Selbstanzeige Kenntnis von der Steuerhinterziehung erhalten hat. Insoweit realisiert sich dann eines der besonderen Risiken einer Selbstanzeige.

 
 
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