Ermittlungsanlässe der Steuerfahndung

Die für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Steuerfahndung erforderlichen Informationen stammen häufig aus dem Umfeld des Steuerpflichtigen. Typischen, immer wiederkehrende Konstellationen werden hier vorgestellt.

(Anonyme) Anzeigen der Geliebten, des Ex-Ehepartners, von Nachbarn, Arbeitnehmern (insbesondere nach Kündigungen), Kollegen, Geschäftskunden, Familienmitgliedern oder Freunden nach Streitigkeiten.

Kontrollmitteilungen: Die Finanzbehörde hat bei Geschäftspartnern, Arbeitgebern oder der Hausbank eine Außenprüfung durchgeführt und dabei Konntrollmitteilungen erstellt, die den Steuerpflichtigen betreffen.

Mitteilungen deutscher Behörden oder Gerichte, z.B. im Rahmen einer Zivilrechtsstreitigkeit wird eine Schwarzgeldabrede bekannt, die das Gericht dann der Finantbehörde mitteilt

Auskünfte ausländischer Behörden an die deutschen Finanzbehörden über im Ausland festgestellte steuerrelevante Sachverhalte, z.B. Festgelder in Luxemburg.

Mitteilungen von Kreditinstituten und Notaren: im Erbfall an die Erbschaftsteuer-Finanzämter, allgemein über vom Notar beurkundete, steuerlich relevante Vorgänge.

Rasterung von Bankkonten: unter bestimmten Voraussetzungen können Daten von Bankkunden durch die Ermittlungebehörden technisch abgeglichen werden. Noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit die Steurfahndung die Ergebnisse nutzen darf.

Eigene Auswertungen der Finanzbehörden: Zeitungen (z.B. Berichte über Jubiläen, Geburtstage, Großveranstaltungen etc.), Internet (z.B. Versteigerungen auf E-Bay, Autobörsen).

Private (zufällige) Entdeckungen des Steuerfahnders: Fehlende Firmennennung auf Bauschildern von Großbaustellen, Beschilderung von Klingel und Briefkasten.

 
 
Weitere Informationen unverbindlich per Email anfordern...
Kurzfristigen Rückruf unverbindlich anfordern...

Hier Infos oder Rückruf anfordern.
Unverbindlich und kostenfrei.