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Basiswissen zur Selbstanzeige

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Die Selbstanzeige ermöglicht dem Steuersünder Straffreiheit. Was genau ist eine Selbstanzeige? Wie wird man straffrei? Welche Chancen und Risiken bestehen?

Was ist eine Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden.

Die Möglichkeit einer Selbstanzeige wurde vom Gesetzgeber aus rein fiskalischen Gründen geschaffen. Der Staat versucht, sich mit dem Angebot der Straffreiheit Steuerquellen zu erschließen, die ihm ohne diesen "Bonus" verborgen geblieben wären.

Wie wird man straffrei?

Straffrei wird derjenige, der dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbart und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer kurzen Frist nachentrichtet. Einzelheiten hierzu sind in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Es ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt diejenigen Materialien vollständig liefert, die das Finanzamt zur Ermittlung bzw. Überprüfung des angezeigten Sachverhalts benötigt. Außerdem darf die Tat noch nicht entdeckt oder bekannt sein.

Chancen und Risiken einer Selbstanzeige

Die Vorteile einer Selbstanzeige liegen in der Möglichkeit der Erlangung von Straffreiheit. Angesichts der erheblichen Konsequenzen bei einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat ist dies eine entscheidende Chance für den Steuerpflichtigen.

Die Risiken einer Selbstanzeige resultieren vor allem aus verschiedenen Formalien und gesetzlichen Voraussetzungen, die zu beachten sind. So kann beispielsweise die Straffreiheit nur dann erlangt werden, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Mit einer fehlerhaften Selbstanzeige jedoch erhält das Finanzamt in den meisten Fällen ausreichende Informationen, die zu einem Entdecken der Tat führen. In der Folge kann eine zweite Selbstanzeige, eine Korrektur oder Reparatur der ersten fehlerhaften Selbstanzeige nicht mehr erfolgen. Damit hat der sich fehlerhaft selbst Anzeigende für immer die Chance der Straffreiheit verloren.

Ein weiteres Risiko folgt aus den unterschiedlichen Verjährungsfristen. Während die Steuerhinterziehung als Straftat nach fünf Jahren verjährt, kann das Finanzamt den Steuerbescheid im Fall einer Steuerhinterziehung bis zu zehn Jahren ändern. Damit könnte die Selbstanzeige, die nach mehr als fünf Jahren erfolgt ohne Wirkung auf die ohnehin verjährte Strafbarkeit zu erheblichen Nachzahlungen führen. In solchen Fällen sollte daher individuell geprüft werden, ob eine Selbstanzeige für den Betroffenen überhaupt vorteilhaft ist.

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Aktualisiert: Dienstag, 23. Dezember 2008 um 05:43 Uhr  
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