Schwarzgeld sind steuerbare Einkünfte, die gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben werden. Schwarzgeld kann aus einer beliebigen Einkunftsart stammen. Entscheidend ist lediglich, dass die Einkünfte dem Finanzamt gegenüber veschwiegen werden. Dies stellt eine strafbare Steuerhinterziehung dar. Es lassen sich verschiedene typische Konstellationen unterscheiden.
Das Finanzamt hat umfangreiche Möglichkeiten, Schwarzgeld aufzuspüren. Selbstverständlich setzt es diese auch ein. Dabei muss noch nicht einmal die Steuerfahndung aktiv sein. Bereits im Veranlagungsverfahren sind die Finanzämter routinemäßig aktiv. Das Entdeckungsrisiko bei Schwarzgeld ist regelmäßig hoch. Wie das Finanzamt arbeitet, wird nachfolgend dargestellt.