Mathematisch-statistische Prüfverfahren der Steuerfahndung
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht   

Zur Feststellung von Steuerhinterziehungen können spezielle mathematisch-statistische Methoden eingesetzt werden. Unter Zugriff auf die digitalen Daten des Steuerpflichtigen kann die Steuerfahndung unter Einsatz spezieller Software schnell und nahezu "auf Knopfdruck" Unregelmäßigkeiten in der Buchführung feststellen.

Üblicherweise werden vor allem Spesenabrechnungen, Kassen- und Fahrtenbücher mit diesen Prüftechniken analysiert. In diesen Bereichen treten erfahrungsgemäß häufiger Manipulationen auf.

Dem Steuerpflichtigen ist deshalb zu empfehlen, besonders in diesen Bereichen eine möglichst umfassende Dokumentation vorzuhalten, mit der eventuelle ermittelten Abweichungen erklärt werden können. Solche berechtigten Abweichungen sind in der Praxis immer wieder vorhanden. Zu denken ist etwa an Fehlkäufe, spezielle Marketingmaßnahmen wie Rabatt- oder Zugabeaktionen oder auch Jubiläumsverkäufe. Die entsprechenden Unterlagen sollten hierzu unbedingt archiviert werden.

Von besonderer Relevanz bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung sind die folgenden mathematisch-statistischen Prüfverfahren:

Chi-Quadrat-Test

Grundlage des Chi-Quadrat-Tests ist die Erkenntnis, dass jeder Mensch individuelle Lieblingszahlen hat. Soweit Manipulationen in der Buchführung vorgenommen werden, werden auch diese Lieblingszahlen unbewusst verwendet. Mit dem Chi-Quadrat-Test kann festgestellt werden, ob statistisch betrachtet die in der vorliegenden Buchhaltung enthaltenen Zahlen von einer Standardverteilung abweichen. Ferner werden bestimmte Grenzwerte definiert, bei deren Überschneidung mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige seine Unterlagen manipuliert hat.

Benford´s Gesetz

Ähnlich wie beim Chi-Quadrat-Test wird bei Benford´s Gesetz im Grundsatz davon ausgegangen, dass einzelne Ziffern in der Buchhaltung in einer bestimmten Häufigkeit auftreten. Von dieser statistisch typischen Verteilung wird bei Manipulationen in der Buchführung regelmäßig abgewichen. Es kann also nach Benford´s Gesetz bei einer Abweichung der tatsächlichen von der statistischen Verteilung auf eine Manipulation der Buchhaltung geschlossen werden.

Reihenvergleich

Bei der Betriebsprüfung können aufgrund der vorliegenden, umfangreichen, digitalen Informationen einzelne zum Teil sehr kurze Zeiträume ohne wesentlichen Aufwand analysiert werden. So sind etwa wöchentliche oder monatliche Auswertungen möglich. Diese verschiedenen Reihen können sodann miteinander verglichen werden. Bei größeren Abweichungen innerhalb des jeweiligen Jahres fordert der Betriebsprüfer dann regelmäßig eine Begründung an. Soweit eine solche Begründung nicht vorgelegt werden kann sind Zweifel an der ordnungsgemäßen Buchführung wiederum angebracht.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. Mai 2010 um 12:34 Uhr
 
 
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