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Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
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Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht. Sie ist in § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach können falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Diese Voraussetzungen sind oftmals schnell erfüllt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung ausführlich dargestellt. Außerdem wird auf die Strafen und die Verjährung bei Steuerhinterziehung eingegangen.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 21:37 Uhr |
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