Einzelheiten zum Thema Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung, § 370 AO
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht   

Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht. Sie ist in § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach können falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Diese Voraussetzungen sind oftmals schnell erfüllt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung ausführlich dargestellt. Außerdem wird auf die Strafen und die Verjährung bei Steuerhinterziehung eingegangen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 21:37 Uhr
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Strafzumessung und Strafmaßtabellen bei Steuerhinterziehung
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht   

Durch die Strafzumessung wird die konkrete Höhe der Strafe für die Steuerhinterziehung oder ein sonstiges Steuerdelikt festgelegt. Sie muss innerhalb des jeweiligen Strafrahmens liegen. Die Strafzumessung erfolgt für jeden Einzelfall individuell durch das Gericht anhand der nachfolgend dargestellten Regeln. Mit der möglichst frühzeitige Aufnahme der Verteidigung kann auf die Strafzumessung Einfluss genommen und das Strafmaß oft erheblich reduziert werden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 22:05 Uhr
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Verjährung der Steuerhinterziehung
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht   

In Steuersachen ist zwischen der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung (Strafverfolgungsverjährung) und der Verjährung für die Steuerzahlung (Festsetzungsverjährung) zu unterscheiden. Die Fristen sind unterschiedlich lange. Insbesondere bei Selbstanzeigen ist diese Unterscheidung wichtig. Schwierigkeiten kann zudem die Bestimmung des Beginns bzw.  die daran anknüpfende Berechnung des Endes der Verjährung machen.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. Mai 2010 um 10:05 Uhr
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Strafen für Steuerhinterziehung: Strafrahmen, Nebenstrafen und Führungszeugnis
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht   

Die Steuerhinterziehung und die weiteren Steuerstraftaten werden mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft. Bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten kommt eine Geldbuße in Betracht. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Kriterien individuell festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. Mai 2010 um 12:27 Uhr
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