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Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren |
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Geschrieben von: Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht
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Das Steuerstrafrecht enthält Regelungen, wie bei der Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze zu verfahren ist. Es werden insbesondere unterschiedlich abgestufte Strafen (Geldstrafen und Freiheitsstrafen) festgelegt. Im Rahmen des Steuerstrafverfahrens werden die relevanten Sachverhalte von den zuständigen Behörden (Finanzämter, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften) ermittelt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Juli 2012 um 06:14 Uhr |
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Ablauf eines Steuerstrafverfahrens |
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Geschrieben von: Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht
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Ein Steuerstrafverfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Es beginnt mit einem Anfangsverdacht der Strafverfolgungsbehörde, z.B. der Steuerfahndung und endet spätestens mit einem Gerichtsverfahren. Das für den Betroffenen oftmals sehr belastende, langwierige und öffentliche Gerichtsverfahren kann in vielen Fällen vermieden werden. Hierzu sollte nach der Ausarbeitung einer entsprechenden Verteidigungsstrategie aktiv Kontakt zur Strafverfolgungsbehörde (BuStra, Steuerfahndung) aufgenommen werden. In vielen Fällen kann dadurch das Strafverfahren abgekürzt und ein Gerichtsverfahren, ggf. sogar eine Bestrafung vermieden werden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Juli 2012 um 05:51 Uhr |
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Warum anwaltliche Unterstützung im Steuerstrafrecht? |
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Geschrieben von: Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht
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Warum zum Fachanwalt?
- Steuerfahnder sind Profis, Fachanwälte auch. - Selbstanzeigen sind tückisch. - Schneller, diskreter Verfahrensabschluss. Mehr Gründe / Informationen...
Es gibt gute Gründe, in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht zu suchen. Vor allem sichern Sie sich dadurch Waffengleichheit mit der äußerst gut ausgebildeten Steuerfahndung. Mit Hilfe eines Anwalts agieren Sie mit den Profis vom Finanzamt auf Augenhöhe. Weitere gute Gründe sind u.a. Rechtssicherheit bei Selbstanzeigen, Strafvermeidung oder Strafreduzierung trotz Steuerhinterziehung etc.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. Juli 2012 um 08:19 Uhr |
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