Grundlagen
Der Strafrahmen legt die Mindest- und Höchststrafe für eine (Steuer-)Straftat fest. Er ist abhängig vom jeweiligen Delikt.
Der gesetzliche Strafrahmen bei Steuerstraftaten liegt für Freiheitsstrafe zwischen 0 und 10 Jahren. Alternativ oder kumulativ kann eine Geldstrafe verhängt werden. Soweit lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit vorliegt, wird diese mit einer Geldbuße geahndet.
Bei Beihilfe zu einem oder der Versuch eines Steuerdelikts ist der vorgenannte Strafrahmen zu mildern, also geringer. Der Umfang der Milderung wird im Einzelfall vom Gericht festgelegt.
Welche konkrete Strafe innerhalb des Strafrahmens festgelegt wird, ist eine Frage der Strafzumessung. Sie wird vom Gericht vorgenommen.
Neben den delikspezifischen Strafen hat das Gericht auch die Möglichkeit, sog. Nebenstrafen zu verhängen.
Einzelne Strafrahmen
Der Strafrahmen bestimmt sich nach dem konkret begangenen Steuerdelikt. Folgende Strafen und Geldbußen können verhängt werden:
| Norm | Steuerdelikt | Freiheitsstrafe (Jahre) |
Geld- strafe |
Geldbuße (Euro) |
|
| von | bis | bis zu | |||
| § 370 Abs. 1 AO | Steuerhinterziehung | 0 | 5 | ja | nein |
| § 370 Abs. 3 AO | Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung | 0,5 | 10 | nein | nein |
| § 372 AO | Bannbruch | 0 | 5 | ja | nein |
| § 373 AO | Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel | 0,5 | 10 | ja | nein |
| § 374 Abs. 1 AO | Steuerhehlerei | 0 | 5 | ja | nein |
| § 374 Abs. 2 AO | Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhehlerei | 0,5 | 10 | ja | nein |
| § 378 AO | Leichtfertige Steuerverkürzung | 0 | 0 | nein | 50.000 |
| § 379 AO | Steuergefährdung | 0 | 0 | nein | 5.000 |
| § 380 AO | Gefährdung von Abzugssteuern | 0 | 0 | nein | 25.000 |
| § 381 AO | Verbrauchssteuergefährdung | 0 | 0 | nein | 5.000 |
| § 382 AO | Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben | 0 | 0 | nein | 5.000 |
| § 383 AO | Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen | 0 | 0 | nein | 50.000 |
| § 383a AO | Zweckwidrige Verwendung der Identifikationsmerkmale nach § 139a AO | 0 | 0 | nein | 10.000 |
Tab. Sv 01: Strafrahmen einzelner Steuerdelikte
Die angegebenen Strafen können einzeln oder in Kombination verhängt werden. Weitere Einzelheiten zur konkreten Strafzumessung ...















