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FG Düsseldorf: Haftung des Bankmitarbeiters bei anonymen Wertpapiertransfers ins Ausland, 8 V 2458/08 A (H)

Ermöglicht ein Bankmitarbeiter anonyme Wertpapiertransfers ins Ausland, so stellt dies eine strafbare Beihilfehandlung zur Steuerhinterziehung des Bankkunden dar. Die Anonymität verringert das Entdeckungsrisiko im Falle der Nichtangabe der Kapitalerträge deutlich.

Nachdem sich der Bankmitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat, haftet er gem. § 71 AO persönlich für die Steuerschulden.

 
 
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Häufige Fragen (FAQ)

  • Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug?
  • Wird die Strafe wegen Steuerhinterziehung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen?
  • Wann ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen?

Urteile

  • BGH: Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung auch bei Versuch möglich, 1 StR 332/10
  • BGH: Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, 1 StR 577/09
  • BGH: Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Steuerhinterziehung, IX ZR 189/09
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