Zum Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Zu strafrechtlichen Folgen bei vorwerfbarer Verfahrensverzögerung.
BGH, Beschl. vom 30. April 2009 - 1 StR 90/09 - LG Saarbrücken
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