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BGH: Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Steuerhinterziehung, IX ZR 189/09

Lassen sich hinsichtlich einer im Strafbefehlsverfahren verhängten Geldstrafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, so kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht hat, verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.

BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09 - OLG Frankfurt am Main

 
 
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Häufige Fragen (FAQ)

  • Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug?
  • Wird die Strafe wegen Steuerhinterziehung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen?
  • Wann ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen?

Urteile

  • BGH: Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung auch bei Versuch möglich, 1 StR 332/10
  • BGH: Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, 1 StR 577/09
  • BGH: Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Steuerhinterziehung, IX ZR 189/09
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