Steuerstrafrecht von Experten. Berlin, online, bundesweit.

Steuerstrafrecht
Expertenwissen Steuerstrafrecht umfassend und verständlich dargestellt. Materielles Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, einschließlich korrespondierender Besteuerungs- und Nebenverfahren. Alles zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Steuerdelikten.
Steuerhinterziehung
Einzelne Formen der Steuerhinterziehung, z.B. einfache und schwere Steuerhinterziehung sowie versuchte Steuerhinterziehung. Darstellung der Voraussetzungen der Steuerhinterziehung einschließlich Checklisten. Übersicht über Strafen bei Steuerhinterziehung und über die Verjährung der Steuerhinterziehung.


Selbstanzeige
Definition der steuerlichen Selbstanzeige und Abgrenzung von weiteren Korrekturinstrumenten im Steuerrecht (Berichtigung, Nacherklärung etc.). Voraussetzungen, Inhalte und Rechtsfolgen einer Selbstanzeige. Informationen zu Risiken und möglichen Fehlerquellen bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Steuerstrafverfahren
Beginn, Ablauf und Ende von Steuerstrafverfahren. Darstellung des Ermittlungsverfahrens, der Untersuchungshaft, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsverfahren. Tipps zum optimalen Verhalten gegenüber Gerichten, dem Finanzamt und weiteren Behörden. Möglichkeiten einer schnellen und diskreten Verfahrensbeendigung.


Steuerfahndung
Einzelheiten zu Steuerfahndung und deren Aktivitäten, z.B. Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung durch die Steuerfahndung. Praxisorientierte Beispiele zum Anfangsverdacht als Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten durch die Steuerfahndung. Wann wird die Steuerfahndung eigentlich tätig?
Steuerverfahren
Steuerstrafverfahren werden regelmäßig von Besteuerungsverfahren begleitet. Häufig sind Besteuerungsverfahren auch Ausgangspunkt eines Steuerstrafverfahrens. Strafrechtlich relevante Aspekte von Besteuerungsverfahren werden hier auf den Seiten von steuerdelikt.de dargestellt. Das weitergehende Steuerverfahrensrecht wird gesondert auf den Seiten der böhm anwaltskanzlei. präsentiert.


Nebenverfahren
Es existieren weitere wichtige Nebenverfahren, welche ein Steuerstrafverfahren regelmäßig begleiten. Neben dem erwähnten Besteuerungsverfahren (einschließlich der Festsetzung von Hinterziehungszinsen) sind etwa Disziplinarverfahren bei Beamten zu nennen. Außerdem ist die mögliche Eintragung der verhängten Strafe in das Bundeszentralregister / polizeiliche Führungszeugnis von großen Praxisrelevanz.
Ausgewähltes Expertenwissen
Steuerstraftaten (Übersicht)

Übersicht Steuerstrafrecht

Durch das Steuerstrafrecht werden bestimmte Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei werden unterschiedlich abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstr...
Einfache Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 1 AO
Schwere Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO
Die schwere Steuerhinterziehung, genauer: der besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung, ist in § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) geregelt. In den dort genannten Fällen der Steuerhinterziehung erfolgt eine Strafschärfung. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate. Die Höchststrafe beträgt zehn Ja...
Steuerbetrug national und international

Steuerhinterziehung: Beispiele Steuern hinterzogen
Übersicht Verjährung bei Steuerhinterziehung

Die Verjährung bei Steuerhinterziehung tritt strafrechtlich frühestens in fünf Jahren ein. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung beträgt die Steuerhinterziehungs-Verjährung fünfzehn Jahre. Je nach Verfahrensablauf kann sich die Verjährungsfrist auf bis zu 37,5 Jahre verlängern (absolu...
Übersicht Strafen bei Steuerhinterziehung

Als Strafen bei Steuerhinterziehung kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Die steuerlichen Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße sanktioniert. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der je...
Steuerhinterziehung in der Übersicht

Bei der Steuerhinterziehung handelt es sich um eine in der Abgabenordnung (AO) geregelte Steuerstraftat. Es lassen sich die einfache Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO und die schwere Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO (Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen) unterscheiden. Ein...
Selbstanzeige beim Finanzamt: Reaktionen und Folgen
Muster einer Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige

Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (auch Nacherklärung genannt) kann gem. § 371 Abgabenordnung (AO) die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung vermieden werden. Obwohl die Nacherklärung formfrei abgegeben werden kann, sind verschiedene Voraussetzungen und Ausschlus...
Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Beendigung eines Steuerstrafverfahrens

Steuerstrafverfahren in der Übersicht

Das Steuerstrafverfahren ist in den §§ 385 ff. Abgabenordnung (AO) geregelt. Es beginnt mit einem Anfangsverdacht. Nach anschließender förmlicher Einleitung des Steuerstrafverfahrens endet es schließlich durch Einstellung, Freispruch oder mit einer Bestrafung. Durch frühzeitige Verteidigungsaktivitä...
Vernehmung durch Steuerfahndung in der Übersicht

Übersicht Durchsuchung im Steuerstrafverfahren

Beschlagnahme durch Steuerfahndung in der Übersicht

Steuerfahndung - Übersicht und Verhaltenshinweise

Die Steuerfahndung ist in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikat...
20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
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Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
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(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
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Neues zum Steuerstrafrecht
Selbstanzeige mit Verzögerungen
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BGH: Umsatzsteuerhinterziehung durch Einsatz eines Missing Traders, 1 StR 318/12
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1 Die für eine Organschaft eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung gilt nicht als Erklärung für den Organträger.
2 Zur Steuerhinterziehung der Umsatzsteuerjahreserklärung durch unrichtige Umsatzsteuererklärung einer GmbH. (Einsatz eines Missing Traders)
Mitteilungspflichten um Corona-Hilfen erweitert
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Airbnb-Daten sollen noch im September verteilt werden
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