|
Geschrieben von: Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
|
|
Die Selbstanzeige ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung nicht bestraft zu werden. Obwohl die Selbstanzeige formfrei abgegeben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, damit die Selbstanzeige auch ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Werden bei der Selbstanzeige Fehler gemacht, kommt es trotz Selbstanzeige zu einer Bestrafung. Dies ist für den Betroffenen vor allem dann besonders bitter, wenn das Finanzamt überhaupt erst durch die Selbstanzeige von der Steuerhinterziehung Kenntnis erhalten hat.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. Dezember 2011 um 18:15 Uhr |
|
Weiterlesen...
|