Steuerfahndung und Steuerfahnder
Geschrieben von: Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht   

Zu den Aufgaben der Steuerfahndung gehört u.a. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Hierzu ist die Steuerfahndung mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, z.B. können (Haus-)Durchsuchungen durchgeführt und Gegenstände oder Dokumente beschlagnahmt werden. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikation ihren Gesprächspartnern wichtige (und für den Steuerpflichtigen regelmäßig nachteilige) Informationen entlocken können. Deshalb ist bei Kontakten zur Steuerfahndung größtmögliche Zurückhaltung angebracht. Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen und diszipliniert schweigen!

Was ist Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung kann als „Polizei" des Finanzamtes bezeichnet werden. Sie wird insbesondere bei Steuerdelikten, also Steuerstraftaten wie der Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv. Dabei kommt ihr eine Doppelfunktion zu: zum einen ist sie Finanzverwaltung, für die die Regeln des Steuerrechts gelten. Zum andern ist sie Strafverfolgungsbehörde und hat die Regeln des Strafrechts zu beachten. Diese Doppelfunktion der Steuerfahndung kann in der Praxis zu unterschiedlichen Schwierigkeiten für den Betroffenen führen. In jedem Fall stattet sie die Steuerfahndung mit umfangreichen und machtvollen Instrumenten aus.

Weitere Einzelheiten zur Organisation und den Aufgaben der Steuerfahndung...

Wann wird der Steuerfahnder tätig?

Steuerfahndung Der Steuerfahnder wird insbesondere bei Verdacht auf eine Steuerstraftat tätig.

Solche Verdachtsmomente, die Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen durch die Steuerfahndung geben können sehr unterschiedlich sein. Häufig beginnen die Ermittlungen aufgrund interner Erkenntnisse der Finanzämter, z.B. über Kontrollmitteilungen. Daneben kommt jedoch auch externen Erkenntnissen eine hohe Bedeutung zu, z.B. Erkenntnisse aus anderen Strafverfahren oder aufgrund (anonymer) Anzeigen Dritter.

Bei der Ermittlung von Steuerstraftaten werden auch mathematisch-statistische Prüfverfahren eingesetzt. Weichen statistische Werte der Buchhaltung zu stark von Durchschnittswerten ab, kann dies einen Anfangsverdacht begründen und Ermittlungen der Steuerfahndung in Gang setzen.

Was darf die Steuerfahndung?

Als Faustregel kann man festhalten: die Steuerfahndung darf so gut wie alles! Sie hat insbesondere mit den Möglichkeiten der Durchsuchung und der Beschlagnahme mächtige Instrumente in der Hand, die die Steuerfahndung bei Bedarf auch ohne weiteres einsetzt. Selbstverständlich muss sich die Steuerfahndung allerdings an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese begrenzen die Rechte der Steuerfahndung.

Weitere Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der Steuerfahndung...

Wie verhalte ich mich gegenüber der Steuerfahndung?

Das Verhalten gegenüber der Steuerfahndung hängt zunächst von der Stellung des Betroffenen ab. Ist er Zeuge, so muss er unter bestimmten Voraussetzungen aussagen. Allerdings darf er hierzu zunächst einen Anwalt konsultieren. Ist der Betroffene Beschuldigter, sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

Problematisch sind (allerdings schon im Vorfeld von Steuerfahndungsmaßnahmen) die falschen Gesprächspartner. Diese setzen Aktivitäten der Steuerfahndung oftmals überhaupt erst in Gang. Insoweit sollten die Gesprächspartner zu Steuer(hinterziehungs)themen gut ausgesucht werden. Bei einschlägigen Gesprächsbedarf bietet es sich an,  ausschließlich Gesprächspartner zu wählen, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater). Diese Gesprächsparter stellen nicht nur keine Gefahr im Sinne eines "Ermittlungsanlasses" dar. Sie dürfen vor Gericht auch die Aussage verweigern und können deshalb als Zeugen nicht zur Sache vernommen werden..

Falls der Steuerfahnder zur Durchsuchung klingelt, gilt es, ruhig und freundlich zu bleiben und ansonsten zur Sache vollständig zu schweigen. Gerade an dieser Stelle werden durch Aussagen zur Sache nicht wiedergutzumachende Fehler begangen. Deshalb: unbedingt und ausnahmslos schweigen!

Leisten Sie auf keinen Fall gewaltsam Widerstand gegen die Steuerfahndung. Dies ist strafbar. Im Extremfall kann es auch zu einer Verhaftung kommen. Auch Versuche, noch schnell Unterlagen zu vernichten sind nicht zu empfehlen. Strafrechtlich handelt es sich dabei um den Versuch einer "Verdunklung" der Steuerhinterziehung. Entdeckt der Steuerfahnder derartige Aktivitäten, kann es zur Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr kommen.

Zur Mitwirkung sind Sie in einem Strafverfahren nicht verpflichtet. Daher sollten Sie die Durchsuchung und Beschlagnahme rein passiv begleiten. Und nochmals: Keine Aussagen zur Sache machen!

Weitere Verhaltensregeln zu Durchsuchung... und Beschlagnahme...

Wie kann ich mich gegen die Steuerfahndung wehren?

Steuerfahnung Gegen die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Dabei kommt insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse in Betracht. Auch die Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung kann angegriffen werden. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist möglich.

Allerdings ist bei allen Rechtsmitteln zu bedenken, dass diese nach Erfahrungen aus der Praxis eher selten Erfolg haben. Wird ein Rechtsmittel zurückgewiesen, bestätigt dies zugleich die Steuerfahndung in ihrer Vorgehensweise. Insoweit ist immer zu überlegen, ob überhaupt Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen der Steuerfahndung eingelegt werden sollen. Hauptziel des Betroffenen ist ja vielmehr die Ausräumung des Tatvorwurfs. Insoweit ist es häufig effektiver, sich auf den Tatvorwurf zu konzentrieren, eine passende Verteidigungsstrategie in der Sache zu entwickeln und umzusetzen. Auf die genannten Rechtsmittel gegen die reinen Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung kann dann ggf. verzichtet werden.

Ihr Ansprechpartner bei Steuerfahndung

Andreas Böhm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht

Benötigen Sie individuelle Hilfe oder Beratung zur Steuerfahndung? Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei helfen wir Ihnen gerne. Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Steuerfahndung ist Rechtsanwalt Andreas Böhm. Er ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Kaufmann und seit langem auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig (mehr zur Person...). Bei Bedarf können sie einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren. Die Beratung erfolgt zeitlich unbegrenzt zum Festpreis. Termine erhalten Sie kurzfristig.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. Juli 2012 um 09:40 Uhr
 
 
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